Warum PSA-Prüfung?
Um Dich bei der Arbeit vor Unfällen zu schützen, hat die Berufsgenossenschaft daher die DGUV-Regel 112-198/199 ins Leben gerufen. Danach musst Du Deine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz mindestens 1x im Jahr von einem Sachkundigen auf ihre Verwendbarkeit überprüfen lassen – je nach Häufigkeit des Einsatzes sogar mehrmals im Jahr.
Hältst Du Dich nicht an diese gesetzliche Verpflichtung, riskierst Du schwere Unfälle. Als Geschäftsführer oder Baustellenleiter kannst Du bei einem Verstoß sogar für Verletzungen Deiner Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden.
Wir prüfen Deine PSA nach DGUV-Vorschriften
Damit es gar nicht erst soweit kommt, testen wir sämtliche Bestandteile Deiner Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz für Dich. Unsere Überprüfung erfolgt nach den DGUV-Vorschriften auf Funktionalität und Qualität.
Folgende Teile prüfen wir für Dich:
- Helm
- Halteseil bzw. Positionierungsgerät nach EN 358
- Verbindungsmittel, Bandschlingen
- Sicherheitskarabiner EN 362
- Auffanggurt EN 361
- Abseilgerät EN 12841C
- Mitlaufendes Sicherungsgerät inklusive Verbindungsmittel 353-2