Welche Normen müssen Auffanggeräte erfüllen?
Mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung (EN 353-1 Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung) werden häufig bei der persönlichen Schutzausrüstung eingesetzt. Beispielsweise sind es Steigschutzläufer an einer Steigschutzschiene.
Dagegen werden mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung (EN 353-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung) bei der Höhenarbeit oder Höhenrettung oft als zweite Sicherung verwendet.