Welche Systeme gibt es?
Die Sicherungs- und Abseilgeräte gibt es mit selbstblockierenden und nicht selbstblockierenden Systemen. Zu den selbstblockierenden Sicherungssystemen gehören Halbautomaten und Autotuber, darunter auch Systeme, die mit einer Panikfunktion (bei der das Gerät beim panikartigen „Halten“ des Hebels blockiert) ausgestattet sind.
Halbautomaten haben eine Blockierunterstützung, die das Seil im Gerät einklemmt. Somit benötigst Du nach dem Sturz oder Reinsetzen nur wenig Kraft aus der Hand, um das Seil zu halten. Das Bremshandprinzip solltest Du dabei trotzdem nicht außer Acht lassen.
Autotuber sind eine Unterkategorie der Halbautomaten. Sie haben auch eine Blockierunterstützung, die jedoch nur bei der richtigen Position der Bremshand wirkt. Die Bremsfunktion erfolgt über ein Einklemmen des Seils zwischen Abseilgerät und Karabinern.
Nach gängiger Definition zählen sie dennoch zu den Halbautomaten und damit zu den empfohlenen Sicherungsgeräten.
In Bereichen, in denen selbstblockierende Abseilgeräte nicht vorgeschrieben oder nicht von Vorteil sind, etwa zur Evakuierung, werden Abseilgeräte ohne Selbstblockierung verwendet.
Welche Normen müssen Abseilgeräte erfüllen?
Abseilgeräte unterliegen den Normen:
- EN 341 (Persönliche Absturzschutzausrüstung – Abseilgeräte für die Rettung) und
- EN 12874 (Persönliche Absturzschutzausrüstung – Systeme für seilunterstütztes Arbeiten).